Auch in diesem Jahr steht für viele Arbeitnehmer die Steuererklärung an. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens haben nun alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, mehr Zeit. Denn ab der Steuererklärung für das Jahr 2018 gilt eine neue Abgabefrist. Hier erfahren Sie, welche Ausnahmen es gibt, wie Sie eine Fristverlängerung beantragen und welche Termine nach Abgabe Ihrer Steuererklärung gelten.
Fristen für die Steuererklärung 2018
Diese Stichtage sollten Sie beachten

Unterschiedliche Fristen für Einkommensteuererklärungen
Fristen für freiwillige Steuererklärungen
Die meisten Arbeitnehmer haben die Wahl, ob sie eine Steuererklärung einreichen oder nicht. Doch die freiwillige Abgabe kann sich lohnen: Gerade bei hohen Fahrtkosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Ausgaben zur Kinderbetreuung ist eine Steuererstattung sehr wahrscheinlich.
Für die freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Daraus ergeben sich folgende Abgabetermine:
Freiwillige Steuererklärung für 2015 | Abgabe bis 31. Dezember 2019 |
Freiwillige Steuererklärung für 2016 | Abgabe bis 31. Dezember 2020 |
Freiwillige Steuererklärung für 2017 | Abgabe bis 31. Dezember 2021 |
Freiwillige Steuererklärung für 2018 | Abgabe bis 31. Dezember 2022 |
Abgabefristen bei Pflichtveranlagung
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, galt dafür bisher eine Frist bis zum 31. Mai des Folgejahres. In Zukunft dürfen Sie sich zwei Monate mehr Zeit lassen – also für das Steuerjahr 2018 bis zum 31. Juli 2019. Informieren Sie das Finanzamt, wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2018 von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen. Denn dann gilt automatisch der 28. Februar 2020 als spätester Abgabetermin.
Steuererklärung – Pflicht oder Kür?
Diese Personengruppen müssen eine Steuererklärung abgeben:
- Berufstätige Ehepaare mit Steuerklassenkombination
- Bezieher von Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen in Höhe von über 410 Euro pro Jahr
- Steuerpflichtige, die 2018 geheiratet haben, geschieden wurden oder vom Arbeitgeber eine Abfindung erhalten haben
Sind Sie 2018 in Rente gegangen, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater erkundigen, ob die Steuererklärung auch für Sie zum Pflichtprogramm gehört.
Fristverlängerung und verspätete Abgabe
Sie schaffen es nicht, die Steuererklärung für das Jahr 2018 fristgerecht abzugeben? Dann stellen Sie vor Ablauf des Stichtags einen Antrag auf Fristverlängerung. Als Grund können Sie zum Beispiel fehlende Steuerbelege, Krankheit oder einen beruflichen Auslandsaufenthalt angeben. Jedoch ist es aufgrund der ohnehin erfolgten allgemeinen Verlängerung der Abgabefrist nicht sicher, ob das zuständige Finanzamt Ihrem Antrag zustimmt. Bei einer Abgabe nach dem Stichtag müssen Sie wahrscheinlich einen Verspätungszuschlag zahlen. Geben Sie Ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2018 bis Februar 2020 ab, kann das Finanzamt entscheiden, ob es Sie zur Kasse bittet. Bei einer Abgabe ab März 2020 fällt der Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro in jedem Fall an.
Elektronische Steuererklärung
Um Ihnen die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern, bietet die Finanzverwaltung das kostenlose Programm ElsterFormular an. Dieses enthält allerdings keine Tipps zum Steuersparen. Sie können sich jedoch das Ausfüllen der Unterlagen erleichtern und zugleich dafür sorgen, dass Ihnen keine Steuerersparnis entgeht, indem Sie kommerzielle Software nutzen. Gute Angebote gibt es bereits ab 15 Euro.
Fristen nach Abgabe der Steuererklärung
Warten auf den Steuerbescheid
Wenn es sich bei Ihrer Steuererklärung nicht um einen komplexen Fall handelt, können Sie sechs Monate nach Einreichen Ihres Antrags beim Finanzamt nachhaken. Generell gilt: Um die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, sollten Sie Ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg abgeben. Denn Anträge in Papierform prüft das Finanzamt erst später. Seit 2017 müssen Sie zudem nur noch Belege einreichen, die das Finanzamt ausdrücklich verlangt. Alle anderen Nachweise sollten Sie mindestens ein Jahr verwahren, um sie bei Aufforderung vorlegen zu können.
Einspruchsfrist bei Fehlern
Die Einspruchsfrist beginnt drei Tage nach dem Datum, das auf dem Steuerbescheid angegeben ist. Ab diesem Zeitpunkt dauert sie einen Monat. Ist die Frist abgelaufen, wird der Steuerbescheid rechtskräftig und ist nur in Ausnahmefällen noch zu ändern. Prüfen Sie ihn daher sofort nach Erhalt gründlich. Sollten Sie einen Einspruch haben, richten Sie diesen schriftlich an Ihr Finanzamt.
Ist Ihnen doch noch ein Beleg in die Hände gefallen oder haben Sie einen Flüchtigkeitsfehler entdeckt, kurz nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgeschickt haben? Melden Sie das Versehen sofort, dann kann das Finanzamt die Änderungen berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am 7. Mai 2019.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Steuerberater nicht ersetzen.